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Rechtliches

AGB & Cookies

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arcovia GmbH (PlanungsSupport.ch) sowie Informationen zum Cookie-Einsatz auf dieser Website.

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten subsidiär. Sofern zwischen der Arcovia GmbH und dem Auftraggeber eine individuelle schriftliche Vereinbarung besteht, geht diese den nachfolgenden Bestimmungen vor.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die die Arcovia GmbH (nachfolgend «Auftragnehmer») unter der Marke PlanungsSupport.ch gegenüber Auftraggebern erbringt.

Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschliesslich Unternehmen, Architekturbüros, Generalunternehmer, Bau- und Holzbauunternehmen sowie Immobilienentwickler (B2B-Verhältnis). Diese AGB gelten nicht für Privatpersonen als Verbraucher.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Planungs- und Zeichnungsdienstleistungen im Bereich Hochbau, insbesondere:

  • Hochbauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baueingabe- und Behördenpläne
  • Ausführungs- und Detailplanung
  • Visualisierungen (Innen und Aussen)
  • Plandigitalisierung und Punktwolkenzeichnungen
  • Machbarkeits- und Variantenstudien

Der genaue Leistungsumfang wird für jeden Auftrag individuell in einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einem Angebot definiert. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber, oder
  • Schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
  • Beidseitig unterzeichneter Dienstleistungsvertrag

Eine Kontaktaufnahme über das Website-Formular oder eine E-Mail-Anfrage begründet noch keinen Vertrag. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Modell:

  • Stundenbasis: Abrechnung nach effektiv geleisteten Stunden zum vereinbarten Stundensatz
  • Kontingent: Wochen- oder Monatspauschale gemäss Vereinbarung
  • Fixpreis: Festpreis für klar definiertes Arbeitspaket

Rechnungen sind zahlbar innert 15 Tagen netto ab Rechnungsdatum, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung zu berechnen.

Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Grundlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Grundlagen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Erforderliche Verlängerungen von Fristen oder Mehraufwände werden gesondert vereinbart und in Rechnungs gestellt.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen eines Auftrags erstellten Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen und sonstigen Unterlagen (nachfolgend «Werke») unterliegen dem Schweizer Urheberrecht und verbleiben im Eigentum der Arcovia GmbH, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart.

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Arcovia GmbH dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck (in der Regel: das konkrete Bauprojekt). Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder er über entsprechende Nutzungsrechte verfügt.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Projektunterlagen, Planungsdaten, Bauherrschaftsinformationen, Betriebsgeheimnisse) gegenüber Dritten geheim zu halten und ausschliesslich für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Vertragsende. Auf Wunsch des Auftraggebers arbeitet die Arcovia GmbH vollständig als White-Label-Partner im Hintergrund.

§ 8 Abnahme und Mängelrüge

Der Auftraggeber prüft die gelieferten Unterlagen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen. Mängel sind schriftlich und detailliert zu rügen. Offensichtliche Mängel, die nicht innerhalb dieser Frist gerügt werden, gelten als genehmigt.

Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Preisminderung verlangen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Arcovia GmbH ist beschränkt auf direkte Schäden, die auf nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die maximale Haftung pro Schadensfall ist auf den Wert des betroffenen Auftrags (netto) begrenzt, sofern nicht ein höherer Schaden durch groben Vorsatz verursacht wurde.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Grundlagen des Auftraggebers entstehen.

§ 10 Kündigung und Auftragsabbruch

Beide Parteien können einen laufenden Auftrag mit einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich kündigen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand (Stunden) oder anteilig (bei Fixpreis) zu vergüten. Bereits übermittelte Zwischenergebnisse gehen mit Bezahlung ins Eigentum des Auftraggebers über.

§ 11 Höhere Gewalt

Keiner der Vertragsparteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle, Cyberangriffe Dritter), die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und mit Leistungen der Arcovia GmbH gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Winterthur, Kanton Zürich, Schweiz.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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Stand: Juni 2026 · Arcovia GmbH / PlanungsSupport.ch